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LG Köln, 14.11.1960 - 11 T 88/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 322
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67
Sondereigentum an ganzem Gebäude
Die andere Auffassung, der sich das vorlegende Oberlandesgericht angeschlossen hat, geht dahin, daß die Vorschrift des § 5 Abs. 2 WBG auch in dem in Frage stehenden Fall gilt und damit die konstruktiven Teile eines Gebäudes auch dann zum gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer gehören, wenn das Sondereigentum an allen Bäumen des Gebäudes begründet wird (LG Köln NJW 1961, 322 [LG Köln 14.11.1960 - 11 T 88/60]; BayObLG … - BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
Zum Umfang von Sondernutzungsrechten
2 Z 43/79">MDR 1981, 145 m.Nachw.) oder auf Grund entsprechender Vereinbarung gemeinschaftliches Eigentum sind (z.B. auch Garagen), durch eine dinglich wirkende Benutzungsregelung nach § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG einem Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen werden können ( BayObLGZ 1972, 1091113 f.; LG Köln NJW 1961, 322/323; LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220; Diester S. 161 f.; Merle Rpfleger 1978, 86 ; Ertl Rpfleger 1979, 81 mit weit. Nachw.).